Ablauf der MPU: Die häufigsten Fragen

Mann spricht mit einem Arzt oder Psychologen
Was kommt bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung auf den Betroffenen zu? ADAC Juristinnen informieren© iStock.com/Chinnapong

Verfahren, Kosten und Ablauf der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Feststellung der Fahreignung: Die häufigsten Fragen aus der Beratungspraxis der ADAC Juristinnen und Juristen.

  • Betroffene wählen die Begutachtungsstelle selbst

  • Gutachten immer nur an den Betroffenen schicken lassen

  • Kosten für das Gutachten muss man selbst tragen

Die MPU dauert circa 3 bis 4 Stunden und besteht aus drei Teilen: Einem medizinischen Check, einem Leistungstest am Computer und einem psychologischen Gespräch. Die Reihenfolge der Untersuchungen ist nicht festgelegt. In den allermeisten Fällen wird sie wegen Alkohol- oder Drogendelikten verlangt. Aber auch bei Aggressionsverhalten und zu vielen Punkten in Flensburg kann die Fahrerlaubnisbehörde ein positives MPU-Gutachten verlangen. Alle Anordnungsgründe und Tipps für die Vorbereitung auf eine MPU finden Sie hier.

Betroffene haben im Vorfeld der MPU viele Fragen, die sie an die ADAC Juristinnen und Juristen stellen. Hier eine Auswahl der häufigsten Fragen.

Wer wählt die Begutachtungsstelle?

Betroffene suchen selbst die Begutachtungsstelle für Fahreignung aus. Die Führerscheinstelle macht hierbei keine Vorgaben, benennt allerdings MPU-Stellen in der Nähe. Es muss sich um eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung handeln.

Im Ablauf und in der fachlichen Beurteilung unterscheiden sich diese Stellen nicht. Hilfestellung für die individuelle Wahl und persönliche Einschätzung können die Informationsveranstaltungen der Begutachtungsstellen sein.

Der Betroffene selbst beauftragt die Begutachtungsstelle für Fahreignung, ein Gutachten zu erstellen. Die Führerscheinstelle fordert Sie lediglich dazu auf, dieses vorzulegen.

Was passiert vor dem MPU-Termin?

Die Führerscheinakte wird von der Fahrerlaubnisbehörde an die ausgewählte Begutachtungsstelle weitergegeben. Dabei formuliert die Behörde konkrete Fragen, die von der MPU-Stelle zu beantworten sind, z.B.: "Ist zu erwarten, dass Herr/Frau ... erneut unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wird?"

Nachdem die Akte zusammen mit der Fragestellung an die Begutachtungsstelle geschickt wurde und der oder die Betroffene die Begutachtungskosten bezahlt hat, wird ein Termin zur Begutachtung vereinbart.

Wie teuer ist eine MPU?

Sämtliche im Zusammenhang mit der MPU entstehenden Kosten sind von den Betroffenen zu tragen. Diese sind unterschiedlich hoch, da jede Begutachtungsstelle ihre Kosten vertraglich festlegt. Die konkreten Kosten sollten daher vorab bei der jeweiligen MPU-Stelle erfragt werden.

Urintest im Labor
Urintest© stock.adobe.com/Lothar Drechsel

Die Kosten variieren je nach Begutachtungsanlass. Gutachten zu Punkten oder Straftaten sind günstiger als Alkohol- oder Drogenuntersuchungen bzw. Kombinationsbegutachtungen (z.B. Alkohol bzw. Drogen plus Punkte oder Drogen plus Alkohol). Es muss mit circa 350 bis 750 Euro gerechnet werden. Für Haaranalysen mit circa 200 bis 300 Euro und für Urinuntersuchungen mit 50 bis 100 Euro pro Untersuchung.

Die aktuellen Kosten können Betroffene z.B. bei den kostenlosen Informationsabenden der Begutachtungsstellen erfahren. Nicht alle Begutachtungsstellen veröffentlichen ihre Kosten online. Die individuellen Kosten sollten unmittelbar vor einer Entscheidung persönlich abgeklärt werden. Erst dann sollte der Führerscheinstelle die Wunschbegutachtungsstelle mitgeteilt und das Gutachten in Auftrag geben werden.

Wer erhält das MPU-Gutachten?

Das Formular für die Beauftragung des Gutachtens enthält bereits die Frage, wem das Gutachten zugeschickt werden soll. Da man zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, ob das Gutachten positiv sein wird, sollte es nur dem Betroffenen selbst zugeschickt werden. Je nach Ergebnis des Gutachtens entscheidet nur er oder sie, wie es mit dem Gutachten weitergehen soll.

Im Fall eines negativen MPU-Gutachtens sollten sich Betroffene dafür entscheiden, das negative Gutachten der Behörde nicht zuzusenden. Wird das negative Gutachten nämlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt, bekommt die Behörde dadurch eine (neue) Tatsache für die Nichteignung des Betroffenen.

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Wie läuft der Tag der MPU ab?

Am Tag der Begutachtung melden Sie sich unter Vorlage Ihres Personalausweises bei der Begutachtungsstelle an. Bei der Anmeldung werden Ihnen verschiedene Fragebögen gegeben. Dabei geht es unter anderem um persönliche Verhältnisse und medizinische Fragen. Diese werden später dem Verkehrspsychologen, der die Begutachtung vornimmt, ausgehändigt. Wichtig ist, dass bis zum MPU-Termin die medizinische und psychologische Vorbereitung abgeschlossen wurde und die Belege über Therapie, Abstinenz oder Ähnliches – soweit notwendig – vorgelegt werden können.

Zum Termin sollten Sie ausgeschlafen erscheinen, um mit voller Konzentration der Untersuchung folgen zu können. Natürlich sind Alkoholisierung oder die Einnahme von Aufputsch- oder Beruhigungsmitteln tabu. Nur so sind klares Denken und schnelle, folgerichtige Reaktionen möglich. Sollten Sie krankheitsbedingt Medikamente einnehmen, informieren Sie den untersuchenden Arzt oder die Ärztin vor den Tests – möglichst unter Vorlage des Beipackzettels – darüber. Bei bestehenden Erkrankungen ist es zudem sinnvoll, entsprechende Atteste des behandelnden Arztes vorzulegen.

Auch das Verhalten während der MPU ist wichtig: Sie sollten daher unbedingt rechtzeitig zum Termin erscheinen und sich kooperativ zeigen. Leider sind dort längere Wartezeiten nicht immer zu verhindern, wer sich darauf einstellt, kann Ruhe bewahren.

Vermeiden Sie, über den Sinn der Untersuchung zu diskutieren. Auch Vorwürfe gegen Polizei und Justiz und die eigene Rechtfertigung anhand von Fehlern Dritter wirken sich negativ auf das Untersuchungsergebnis aus. Wenn Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, bitten Sie schon vor dem Termin um die Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers.

Medizinischer Check: Was wird geprüft?

Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob körperliche Mängel gegen eine Teilnahme am Straßenverkehr sprechen.

Bei einer alkoholspezifischen Begutachtung soll geklärt werden, ob Hinweise auf missbräuchlichen Alkoholkonsum vorliegen und deshalb Folgeschäden bestehen, die die Fahreignung einschränken. In diesem Zusammenhang werden Fragen zum früheren und aktuellen Trinkverhalten gestellt. Auch Krankheiten, die Einfluss auf Leberwerte haben, werden abgefragt. Entsprechendes gilt für die Begutachtung wegen Drogenkonsums oder Medikamentenmissbrauchs.

Im Anschluss findet eine Blutentnahme statt. Dabei werden verschiedene Blutwerte ermittelt und bewertet. Außerdem müssen Sie einen Koordinationstest absolvieren: zum Beispiel auf einem Bein stehen, mit dem Zeigefinger die Nase berühren oder auf einer Linie gehen.

Zum Promillerechner – berechnen Sie Ihren Promille-Wert und die dafür typischen Strafen.

Was sind Leistungstests?

Mithilfe psychophysiologischer Leistungstests werden unter anderem die Sinneswahrnehmung, die Reaktionsschnelligkeit und -genauigkeit und die Belastbarkeit überprüft. Aus verschiedenen anerkannten Testverfahren für unterschiedliche Eignungsprobleme wählt jede Begutachtungsstelle ihre Tests aus.

Tests bei Begutachtungsanlass: Alkohol

Reaktionstest bei der MPU
Reaktionstest: Beispiel© Süddeutsche Zeitung Photo/Robert Haas

Bei der alkoholspezifischen Begutachtung müssen Sie einen Reaktionstest bestehen. Der läuft meist so ab: An einem Bildschirm leuchten unterschiedliche Farben auf, gleichzeitig hört man über Kopfhörer hohe und niedrige Töne. Sobald ein zusätzliches Signal auf dem Bildschirm erscheint, muss ein Fußpedal getreten werden.

Nach einer entsprechenden Einübungszeit wird der Test in drei Phasen abgenommen (langsam – schnell – langsam). Der Test ist so angelegt, dass Sie an Ihre Leistungsgrenzen gebracht werden, wobei nicht erwartet wird, dass Sie in allen Testsituationen richtig reagieren.

Bestehen Sie den Reaktionstest nicht, wird ein Paralleltest gemacht. Dieser soll abklären, ob äußere Einflüsse zu dem negativen Testergebnis geführt haben.

Wenn der Paralleltest negativ ausfällt, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung der nächste Schritt sein. Hierbei handelt es sich um eine circa einstündige Fahrt mit einem Fahrlehrer und einem Psychologen. Dadurch kann das negative Ergebnis des Tests korrigiert werden.

Ist auch die Fahrprobe negativ, so kann die Fahrverhaltensbeobachtung nach sechs Monaten wiederholt werden. Dies ist jedoch nur in den seltensten Fällen erforderlich.

Tests bei Begutachtungsanlass: Drogen

Bei drogenspezifischer Begutachtung erfolgt ebenfalls ein Reaktionstest (Dauer ca. 7 Minuten). Zudem wird ein Aufmerksamkeits- und Konzentrationstest verlangt (Dauer ca. 15 Minuten). Ein weiterer Test sieht vor, dass mit den Augen Anfangs- und Endpunkt von ineinander verschränkten Linien erkannt werden müssen (fünf Durchgänge à 40 Sekunden mit sich steigerndem Schwierigkeitsgrad). Auch hier gilt: Sie müssen keine 100 Prozent erreichen.

Was passiert beim Gespräch?

Das psychologische Gespräch dauert circa eine Stunde. Im Rahmen des Gesprächs muss es zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit den Auffälligkeiten der Vergangenheit kommen. Eine stabile Verhaltensänderung muss dargestellt und belegt werden.

Der Gutachter bewertet in diesem Gespräch die Antworten insgesamt und nicht einzelne isoliert. Es ergibt daher keinen Sinn, Antworten auswendig zu lernen. Entscheidend ist die individuelle Glaubwürdigkeit. Es dürfen nur Fragen gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Fahreignung stehen und die für die Verhaltensprognose notwendig sind.

Ton- und Videoaufnahme des psychologischen Gesprächs

Die MPU besteht aus drei Teilen: einem medizinischen Check, einem Leistungstest am Computer und einem psychologischen Gespräch. Die etwa einstündige und auf die Fragestellung ausgerichtete Unterhaltung wird durch den Gutachter schriftlich dokumentiert. Mittlerweile kann – wie vom ADAC über Jahre gefordert – auf Wunsch des Betroffenen auch eine Ton- oder Videoaufzeichnungen angefertigt werden, um das Gespräch nachprüfbar zu belegen.

Die Träger der Begutachtungsstellen bieten diesen Service zwar flächendeckend an, aber oftmals nur auf speziellen Wunsch und teilweise gegen Übernahme der Kosten durch den Betroffenen. Über die Möglichkeit der freiwilligen Ton- oder Videoaufzeichnung sollten Betroffene zumindest über einen Hinweis auf den Internetseiten der Träger informiert werden. Werden extra Kosten erhoben, so sollte deren Kalkulation transparent und verhältnismäßig sein.

Psychologisches Gespräch wegen Alkohol

Im Rahmen der Begutachtung wird geprüft, wie sich der Alkoholkonsum der Vergangenheit entwickelt hat, d.h., ob eine Alkoholabhängigkeit oder eine Alkoholgefährdung vorgelegen hat. Bei Alkoholfahrten wird außerdem Wissen im Bereich des Alkoholkonsums und Fahrens abgefragt. Promilleberechnungen und Alkoholabbaumengen sollten Betroffene deshalb kennen.

Im Gespräch wird gefragt, welche Bedeutung Alkohol hatte, welche durchschnittliche Trinkmenge pro Woche üblich war bzw. ist, warum man am Tattag so viel getrunken hat und dennoch gefahren ist und ob man sich noch fahrtüchtig gefühlt hat.

Nachdem die Hintergründe der Auffälligkeit in der Vergangenheit betrachtet wurden, geht es um das Thema der Verhaltensänderung. Wie hat sich seit der damaligen Alkoholfahrt das Leben, das Verhalten und der Umgang mit Alkohol geändert?
 
Um eine Prognose für die Zukunft abgeben zu können, will der Verkehrspsychologe im Anschluss daran wissen, wie Sie zukünftig eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne Auffälligkeit sicherstellen wollen. Wichtig ist, dass die problembezogene Veränderung stabil ist. Eine lediglich labile Verhaltensänderung bedeutet ein zu hohes Rückfallrisiko.

Wer Hilfe benötigt, sollte sich Menschen oder Institutionen suchen, die bei der Verhaltensänderung helfen und unterstützen: Familie, Freunde und Selbsthilfegruppen. Ein Wechsel des Freundeskreises kann im Einzelfall erforderlich sein, wenn dieser Auslöser für das Konsumverhalten war.

Ob man im Einzelfall vollständig auf Alkohol verzichten muss oder ein maßvoller Umgang mit Alkohol denkbar ist, hängt von den individuellen Besonderheiten eines jeden Falles ab. In diesem Zusammenhang ist zwischen Alkoholabhängigkeit und -missbrauch zu differenzieren. Bei der Klärung dieser Frage kann ein anerkannter Fachpsychologe für Verkehrspsychologie Hilfestellung im Rahmen der Vorbereitung auf die MPU geben. 

Psychologisches Gespräch wegen Drogen

Bei Drogen ist zu beachten, dass im Unterschied zum Alkohol ein kontrollierter Konsum von harten Drogen von Behörden und Gerichten nicht toleriert wird. Betroffene müssen daher strikt auf diesen Drogenkonsum verzichten.

Auch bei Cannabis muss dargestellt werden, wie zwischen Konsum und Fahren sicher getrennt werden kann. Trotz der Teillegalisierung von Cannabis bleibt das Fahren unter der Wirkung von Cannabis verboten. Aus diesem Grund stellt ohne Verzicht und nachgewiesenen Abstinenzzeiten das psychologische Gespräch für den gelegentlich Cannabis-Konsumierenden eine besondere Herausforderung dar.

Psychologisches Gespräch wegen vieler Punkte

Wer wegen zu vieler Punkte in Flensburg eine MPU absolvieren muss, von dem erwarten die Gutachter eine selbstkritische Auseinandersetzung mit den aktenkundigen Vorfällen und ihren Ursachen. Eine stabile Verhaltens- und Einstellungsänderung ist auch hier Voraussetzung.

Der Psychologe wird danach fragen, wie Sie künftig sicherstellen wollen, dass Sie sich in vergleichbaren Problemsituationen korrekt verhalten. Dauerhafte Motive werden dabei abgefragt.

Mehr Informationen zur Vorbereitung auf die MPU und Anordnungsgründe lesen Sie hier

Kontaktadressen rund um das Thema medizinisch-psychologische Untersuchung